Montag, 25. September 2017

Gemeinsam für Otto Flaths Erbe

 (c) Kullack
Gemeinsam wehren sich der Förderkreis Flath, der Segeberger Kunstverein, die Ausstellungsgemeinschaft Auge und die „Farbfinder“ gegen die Umwidmung der Villa Flath in einen Kindergarten. Nicht zuletzt an die juristische Verpflichtung der Stiftung wird erinnert, die sich aus dem Überlassungsvertrag  von 1977 ergeben. Demnach hätten die Gebäude in der Bismarckallee 5 „ausschließlich zur Verwendung einer Kulturstätte mit Zugang für die gesamte Öffentlichkeit“ zu dienen.

Förderkreis-Vorsitzender Torsten Simonsen: „Wird das Ganze zum Kindergarten, ist die Öffentlichkeit natürlich nicht mehr gegeben.“ Vor allem mahnt Simonsen, das Gesamtensemble zu sehen: Die Kunsthalle sei kaum etwas wert ohne die Villa, die moderne Künstler anzieht und deshalb auch das Flathsche Erbe wieder befruchtet.

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