Dienstag, 11. Mai 2021

Petition erfolgreich - nach 8 1/2 Jahren, mit nur 216 analogen Unterschriften

Mit Schreiben vom 05.05.2021 informierte der Petitionsausschuss vom Landtag-SH
schriftlich wie folgt:

Bei der Bearbeitung der Petition wurden mehrere dringende Hinweise des Innenministeriums berücksichtigt. So wurde das zugesagte aber vormals nicht eingeräumte Nutzungsrecht zwischen der Stadt Bad Segeberg und der Flath-Stiftung rechtlich abgesichert (Vertrag vom 11.Dez.2017). Die Flath-Stiftung ist demnach berechtigt, das Grundstück mit den Gebäuden dauerhaft im Rahmen des Stiftungszweckes zu nutzen.


Diesen erfüllt die Flath-Stiftung nunmehr:
1. in Zusammenarbeit mit dem Flath-Freundeskreis,
2. durch laufende Zuschüssen der Stadt Bad Segeberg – derzeit jährlich 25.000€
3. durch Selbstverwaltung - seit 2019

Die Flath-Stiftung hat dabei die Vorschriften der kommunalen Haushaltswirtschaft zu beachten und wird vom Rechnungsprüfungsamt geprüft. Die Pflicht zum Unterhalt der Gebäude und des Grundstückes trägt die Stadt Bad Segeberg. Damit stellte das Innenministeriums eine stabilisierte Existenz und Zukunftsfähigkeit der Flath-Stiftung fest.

Der Petitionsausschuss dankte der Petentin „ausdrücklich für ihr großes Engagement zum Wohl der Otto-Flath-Stiftung“.