Dienstag, 6. Mai 2014

"... ausschließlich zur Verwendung einer Kulturstätte für die gesamte Öffentlichkeit..."

Otto Flath  Überlassungsvertrag vom 14.09.1977

"Rechtlich darf das Grundstück nicht verkauft werden." Dr. Volkmar Gebel

Etappen-Sieg für Flath...

Laut Stiftungsrecht darf die Stadt den Flath-Grund nicht verkaufen.
Dieter Schmidt,
mit Otto-Flath-Selbstbildnis,
ist kompromissbereit.

Quelle: Glombik

Ist das die Lösung im Streit um Erbe und Stiftung von Otto Flath? Ist der Knoten endlich durchgeschlagen?
Das von Bürgermeister Dieter Schönfeld (SPD) favorisierte und von Flath-Anhängern angefeindete Konzept eines Verkaufs des gesamten Flath-Grundstückes an der Bismarckallee — nebst Auslagerung der Skulpturen in einen Keller — ist Geschichte.
Der als Schlichter beauftragte Mediator Dr. Volkmar Gebel teilte den LN mit, dass es „rechtlich nicht zulässig wäre, das Grundstück zu verkaufen und den Verkaufserlös der Stiftung zu geben, die dann quasi sehen müsse wie und wo sie weiter ihre Stiftungsarbeit macht“. Das gehe so nicht, stellt der Mediator fest, der sich eng mit der Stiftungsaufsicht abstimmt.

LN-online 06.05.14