Dienstag, 6. Mai 2014

"... ausschließlich zur Verwendung einer Kulturstätte für die gesamte Öffentlichkeit..."

Otto Flath  Überlassungsvertrag vom 14.09.1977

Keine Kommentare:

Kommentar veröffentlichen

Hinweis: Nur ein Mitglied dieses Blogs kann Kommentare posten.